Miethaus-Verwaltung

Sehr gerne übernehmen wir für Sie die Verwaltung Ihres Mietshauses:

Hausverwaltung, wie Sie es sich wünschen ….

Anbei erhalten Sie eine Kurzübersicht über die von uns angebotenen Leistungen:

1. Aufgaben des Verwalters

Der Hausverwalter verpflichtet sich, den vorbezeichneten Haus- und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im Interesse des Auftraggebers folgende Aufgaben wahrzunehmen:

1.1. Kaufmännische Verwaltung

1.1.1 Mietverhältnisse

  • Abschluß und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen,

  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen,
    Überwachung des Mieteingangs,

  • Führung der Mietkautionen,

  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten,

  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt,

  • Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.

1.1.2 Zahlungsverkehr

  • Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung.

  • Reparaturen mit jeweiligem Hauseigentümer.

1.1.3 Behörden

Gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft.

1.1.4 Versicherungen

  • Prüfung des Versicherungsbedarfs,

  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen,

  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.

1.1.5 Hilfskräfte

Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachen von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal und dgl.).

1.1.6 Geräte

Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Ge¬räte für Hausmeister).

1.1.7 Hausbuchhaltung

  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge,

  • Erstellung monatlicher Hausabrechnungen,

  • Erstellung einer Jahresabrechnung.

1.1.8 Ganzjährige Beratung

Der Hauseigentümer erhält zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung der Verwaltung.

Der Hauseigentümer erhalten auf Wunsch Online-Zugang zum Girokonto.

1.2. Technische Verwaltung

1.2.1 Instandhaltung und Instandsetzung

  • Regelmäßige Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers),

  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen.

  • Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Dachsanierung, Malerarbeiten Rückfassade, Aufsicht).

KONTAKT

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